der Firma Globetrotter Select, Tours - Safaris - Expeditions, Klaus Cholewa
(nachstehend GS genannt) Vorbemerkung
Die in diesem Katalog angebotenen Reisen
sind keine Fernreisen im herkömmlichen Sinne, sondern Abenteuerreisen im Pionier- und
Expeditionsstil, teilweise in Gebiete ohne jegliche touristische Infrastruktur. Unter
besonderer Berücksichtigung des Charakters der Reisen gelten neben unseren
Vertragsbedingungen die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
insbesondere die des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a ff.).
1. Abschluß des Reisevertrages/Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1.1 Mit Übermittlung des ausgefüllten
Anmeldeformulars bietet der Kunde GLOBETROTTER SELECT den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Buchungsbestätigung)
durch GLOBETROTTER SELECT zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von GLOBETROTTER SELECT vor, an das GLOBETROTTER
SELECT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
erklärt.
1.2 Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer
werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und der Kundenbetreuung verwendet. Auf das
Widerspruchsrecht nach §28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze
Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.
1.3 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet
Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende
vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden
Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch
nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung
ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
2. Vermittlung fremder Leistungen
2.1 Vermittelt
GLOBETROTTER SELECT ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter
oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc. so schuldet
GLOBETROTTER SELECT nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das
Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen
Vertragspartners.
2.2 Vermittelt GLOBETROTTER SELECT lediglich fremde Leistungen, so
haftet GLOBETROTTER SELECT nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung selbst.
2.3 Angaben über vermittelte Leistungen fremder Unternehmen beruhen
ausschließlich auf deren Angaben GLOBETROTTER SELECT gegenüber, sie stellen keine eigene
Zusicherung von GLOBETROTTER SELECT gegenüber dem Kunden dar.
3. Bezahlung
3.1 Sämtliche Zahlungen auf den
Reisepreis sind erst nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Den Sicherungsschein
sendet GLOBETROTTER SELECT dem Kunden gemeinsam mit der schriftlichen Reisebestätigung
zu. Nach Erhalt dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Im
Reisevertrag kann im Hinblick auf besondere Gegebenheiten ein höherer Anzahlungsbetrag
festgelegt werden. Im Hinblick darauf, dass einige Leistungsträger vor Ort sehr hohe
Depositzahlungen fordern, kann im Einzelfall eine hiervon abweichende höhere Anzahlung im
Reisevertrag vereinbart werden.
3.2 Die Restzahlung wird 29 Tage vor Reisebeginn fällig, muss also zu
diesem Zeitpunkt auf unserem Konto gutgeschrieben sein
4. Leistungen und Leistungsänderung
4.1 Die von GLOBETROTTER SELECT
angebotenen Reisen sind naturnah und individuell konzipiert, sie führen teilweise in
Gebiete ohne jegliche touristische Infrastruktur. Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich unter Berücksichtigung dieses Hintergrundes aus der Reisebestätigung und
ergänzend aus der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung von GLOBETROTTER
SELECT.
4.2 Soweit nach Vertragsschluss ändernde oder ergänzende Abreden zu
beschriebenen Leistungen erfolgen, sollten solche Abreden aus Beweisgründen schriftlich
getroffen werden.
4.3 Kurzfristige Änderungen von Einzelheiten der Reise (z.B.: von
Flugzeiten, Tourverläufen oder Unterbringungen) werden gelegentlich nach Vertragsschuss
notwendig und lassen sich nicht immer vermeiden. In einem solchen Fall bleiben evtl.
Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen oder mangelhaft
geänderte Leistungen unberührt.
5. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung kann nur die zum
Druck- bzw. Zeitpunkt der Aktualisierung feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und
Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des
Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung
vorbehalten.
6. Preisänderungen
6.1 GLOBETROTTER SELECT
behält sich bei einer nach Vertragsschluss durch für GLOBETROTTER SELECT nicht
vorhersehbare und von GLOBETROTTER SELECT nicht zu vertretende Umstände eintretenden
Erhöhung folgender Preisbestandteile einer Erhöhung des Preises vor: Wechselkurse
für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung);
Hafen- und Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung;
Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren;
Nationalparkgebühren.
Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem
Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
6.2 Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der
Erhöhung der in Absatz 1 genannten Preisbestandteile des bestätigten Preises seit
Abschluss des Reisevertrages und ihrer Auswirkung auf die Kosten pro Person bzw. pro
Sitzplatz der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert.
6.3 Die nachträgliche Änderung des Reisepreises muss GLOBETROTTER
SELECT dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitteilen.
Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.
6.4 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde
berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde
kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn
GLOBETROTTER SELECT in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reiseteilnehmer anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich geltend machen, aus
Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche Geltendmachung.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfiehlt sich eine
schriftliche Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei GLOBETROTTER SELECT. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann GLOBETROTTER SELECT angemessene Entschädigung verlangen. Bei der
Berechnung der Entschädigung sind ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger
Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
7.2 Anstelle dieser konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung
kann GLOBETROTTER SELECT folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen. Der
Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens bleibt dem Kunden
dabei jedoch stets vorbehalten. Sofern nicht im Hinblick auf besondere Gegebenheiten im
Reisevertrag andere Pauschalen vereinbart wurden, beträgt die pauschalierte
Reiserücktrittsentschädigung:
- Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%, maximal 500,00 EUR
pro Person. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%, bei Rücktritt bis 15 Tage vor
Reisebeginn 75%, danach 90% des Reisepreises. - Im Hinblick auf besondere Gegebenheiten
können anstelle dieser Staffelung gesonderte im Reisevertrag festgelegte
Rücktrittsbedingungen gelten. Der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich
geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
7.3 Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen nimmt GLOBETROTTER
SELECT grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehend genannten
Stornogebühren und Neubuchung entgegen.
7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten
sind dem Reiseveranstalter zu ersetzen, hierfür und für den Reisepreis haften der Kunde
und der Dritte ab der Vertragsübertragung als Gesamtschuldner. GLOBETROTTER SELECT kann
dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen
oder Namensänderungs-beschränkungen der Fluggesellschaften entgegenstehen.
8. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch, so wird sich GLOBETROTTER SELECT bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um geringfügige Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch GLOBETROTTER SELECT
GLOBETROTTER SELECT kann in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
9.1 Bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall ist GLOBETROTTER SELECT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis zurück. Statt der Rückzahlung des Reisepreises kann der Kunde die Teilnahme
an einer anderen Reise verlangen, wenn GLOBETROTTER SELECT in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten
9.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise trotz einer Abmahnung von GLOBETROTTER SELECT nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie der Erlöse aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen
lassen.
10. Aufhebung desVertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl GLOBETROTTER SELECT als auch der Reisende den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann GLOBETROTTER SELECT für die schon
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist GLOBETROTTER SELECT verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurück zubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe. Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. GLOBETROTTER SELECT kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2 Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages. Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet GLOBETROTTER SELECT innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
oder Ihre Fortsetzung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Der Reiseteilnehmer schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
11.4 Schadenersatz. Sofern GLOBETROTTER SELECT einen Umstand zu
vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz
verlangen. Ein Recht des Reiseteilnehmers auf Minderung des Reisepreises oder auf
Kündigung des Reisevertrages bleibt von der Geltendmachung des Schadenersatzes
unberührt. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden Verschuldens (Mitverschulden),
wenn der Reisende es unterlässt, GLOBETROTTER SELECT auf die Gefahr eines ungewöhnlich
hohen Schadens aufmerksam zu machen oder es unterlässt, den Schaden abzuwenden oder zu
mindern, wird ergänzend hingewiesen (§ 254 BGB)
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von
GLOBETROTTER SELECT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit GLOBETROTTER SELECT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Die Haftung von GLOBETROTTER SELECT gegenüber de Reiseteilnehmer
auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Köperschäden
betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen
Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100,00 EUR haftet GLOBETROTTER
SELECT jedoch unbeschränkt.
13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Die Bekanntgabe der obigen
Bestimmungen und der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente vor der Buchung einer Reise
oder Reiseleistung dem Reisenden gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der
Buchung. Unterstellt wird dabei, dass der Reisende Staatsbürger des Staates ist, in dem
die Reise gebucht wird, es seit denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat
erkennbar ist. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände können
nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reisende nicht ausdrücklich bei der Buchung
mitgeteilt hat.
13.2 GLOBETROTTER SELECT weist darauf hin, dass sich die genannten
Bestimmungen jederzeit ändern können und wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten
bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen durch die staatlichen Behörden zu
unterrichten. Es empfiehlt sich jedoch, sich auch, z.B. durch die Nachrichtenmedien und
Veröffentlichungen der Konsulate etc. zu informieren, um sich frühzeitig auf geänderte
Umstände einstellen zu können.
13.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht
eingehalten werden, oder sollte ein Visum ohne Verschulden von GLOBETROTTER SELECT nicht
rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann
GLOBETROTTER SELECT den Reisenden mit der entsprechenden Rücktrittsentschädigung
belasten.
13.4 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird
verwiesen.
14. Versicherungen
Es empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit. Bei einigen Reisen ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bereits im
Reisepreis enthalten. Versicherungsangebote der
ELVIA-Versicherung, Postfach 80 05 23, 81543 München gehen Ihnen mit der
Reisebestätigung zu.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger
oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber GLOBETROTTER SELECT unter der unten angegebenen Adresse geltend zu
machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen
nach Fristablauf möglich.
Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren
in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für alle anderen
vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung von zwei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Stand: 01.09.2008